Wohnen hoch drei

 Über Wohnen hoch drei

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Wir sind eine bunt gemischte Gruppe aus Familien, Singles und Paaren in den unterschiedlichsten Altersstufen, die ein kleingenossenschaftliches Mehrgenerationenwohnprojekt im Elisabeth-Ostermeier-Weg in Hamburg-Marmstorf gegründet haben.

Uns verbindet der Wunsch nach einem Leben in Gemeinschaft, das sowohl naturnah ist, als auch die Vorteile der Stadt bietet. Das haben wir in unserem Wohnprojekt Wohnen hoch drei verwirklicht. Wir haben zwei Mehrfamilienhäuser mit 24 abgeschlossenen Wohneinheiten gebaut, viel Gemeinschaftsfläche in den Häusern und im Garten. Die Gemeinschaftsflächen bieten uns Raum für Geselligkeit. Hier kochen wir zusammen, spielen, feiern, musizieren, gucken Filme, machen Lagerfeuer, gärtnern und arbeiten. Das Projekt ist sozial gefördert, um Menschen mit verschiedenen Einkommen die Mitwirkung am Projekt zu ermöglichen.

Wir legen besonderen Wert auf ein solidarisches, gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Miteinander und auf Offenheit, Toleranz und Respekt untereinander. Wir wollen unser Projekt auch nach außen öffnen, für unsere Nachbar*innen und alle Menschen die Interesse an gemeinschaftlichem Leben haben. Unsere Offenheit hat aber auch ihre Grenzen. So haben rassistische, homophobe, ableistische und sexistische Meinungen oder Haltungen in unserem Projekt keinen Platz und sind ausdrücklich unerwünscht.

Wir sind der Überzeugung, dass jede*r Bewohner*in Wertvolles zum Gelingen unseres Projektes beitragen kann, trotz und wegen aller Verschiedenheit. Wir wünschen uns, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an unserem Projekt zu ermöglichen. Wir stellen zwei Wohnungen, in Kooperation mit einem Träger, für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Wir organisieren uns in AGs, die sich unter anderem mit der Architektur, den Finanzen, der Kommunikation innerhalb der Gruppe und der Öffentlichkeitsarbeit befassen. Wir planen gemeinsame Projekte wie zum Beispiel Carsharing und Einkaufs-Kooperativen.

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Generationsübergreifend

GEMEINSCHAFTLICH

Im GRÜNEN SÜDEN

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 Das Projekt

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Schnelle Fakten zum Grundstück

Das Grundstück befindet sich in Harburg-Marmstorf im Süden Hamburgs. Es ist Teil eines Neubaugebietes, welches vier Baufelder umfasst.

  • ca. 3 500 qm Grundstücksfläche

  • Baufeld 1

  • hinter der Freiwilligen Feuerwehr Marmstorf gelegen

  • grenzt an den südlichen Teil des Harburger Stadtparks Außenmühle

 

Standort Marmstorf

  • zentral in Marmstorf gelegen, mit einer guten örtlichen Infrastruktur, wie z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten

  • gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Die Bushaltestelle ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Der Bus fährt in ca. 10 Minuten zum Harburger Bahnhof – in insgesamt 30 Minuten ist der Hamburger Hauptbahnhof zu erreichen.

  • in direkter Nachbarschaft zur Schule und Kita Elfenwiese, der Schule Nymphenweg und den Elbe-Werkstätten


Was wurde gebaut?

  • 24 Wohneinheiten

  • 2 Mehrfamilienhäuser, eines davon unterkellert

  • jeweils drei Geschosse mit flachem Satteldach und aufgesetzter Photovoltaikanlage

  • straßensichtige Fassaden mit Komproment Tonziegeln

  • gartenseitige Fassaden mit Lärchenholzverschalung

  • Außenwände in Holzrahmenbauweise

  • Wohnungstrennwände und Geschossdecken in Massivholzbauweise

  • Energiestandard IFB 40+

  • auf die Gemeinschaft ausgerichtete Bauweise, die Begegnungsorte schafft

  • diverse Gemeinschaftsflächen (Gemeinschaftsraum, Werkstätten, Büro, …)

Zeitleiste

  • Ende 2016: Gründung Wohnen hoch drei

  • April 2018: Bewerbung auf das Grundstück Elfenwiese

  • Oktober 2018: Gründung Wohnen hoch drei GbR

  • November 2018: Anhandgabe des Grundstückes durch den LIG Hamburg (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen)

  • November 2018: Beginn Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro und konkrete Planung

  • August 2019: Gründung Kleingenossenschaft Wohnen hoch drei

  • November 2020: Einreichung Bauantrag

  • Januar 2021: Eintragung der Wohnen hoch drei eG in das Genossenschaftsregister

  • März 2021: Genehmigung Bauantrag

  • Mai 2022: Erbpachtvertrag abgeschlossen

  • August 2023: Baubeginn

  • November 2023: Grundsteinlegung

  • April 2024: Richtfest

  • Juni bis September 2025: Einzüge

 
 

Impressionen vom Grundstück (vor der Erschließung)

 

Visualisierung der beiden Gebäude

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Aktuelles

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W3 Winter Wonderland

4. Januar 2026

 
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Fast alle sind eingezogen

6. September 2025

Während der Sommermonate wurden nach und nach fast alle Wohnungen bezogen. In Kürze sind wir komplett!

Foto: Jakob Börner

Foto: Jakob Börner

 
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So sieht die Baustelle von oben aus

30. Januar 2025

Foto: HHBB Baubetreuung

 
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Impressionen vom Baufortschritt

11. Oktober 2024

Der Bau schreitet voran. Bis Ende 2024 sollen die Gerüste abgebaut und die Laubengänge errichtet werden, außerdem werden Fliesen und Parkett verlegt. Der Einzug ist weiterhin für das 2. Quartal 2025 geplant.

 
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Richtfest: Was lange währt... hat nun ein Dach!

30. April 2024

Unser Wohnprojekt nimmt Gestalt an. Nach über sieben Jahren Gründungs-, Planungs- und Bauzeit ist das erste der beiden Wohnhäuser im Rohbau fertiggestellt. Am 30. April schwebte darüber der Richtkranz. Die insgesamt 60 künftigen Bewohner:innen feierten dies zusammen mit ihren zahlreichen Gästen.

Aus der Rede von Sarah Heinlin, Vorsitzende des Aufsichtsrats der Wohnen hoch drei e.G. und künftige Bewohnerin:

"Wir stehen nun wahrhaftig hier vor einem unserer beiden zukünftigen Häuser und können ein Richtfest feiern. Unglaublich!

Das Ziel hier als Gemeinschaft einzuziehen, war ja nicht immer so greifbar, in manchen Zeiten war das gemeinschaftliche Wohnen hier in Marmstorf sogar eher in unerreichbare Ferne gerückt, denn es gab leider immer wieder Tiefpunkte, die für einen Moment das Projekt ins Wanken brachten.

Aber zum Glück sind wir als Gruppe immer zuversichtlich und hartnäckig gewesen, so dass Lösungen gefunden wurden, um unseren Bau weiter voranzubringen. Und selbstverständlich gab es auch motivierende Höhepunkte. Alle Erfahrungen, in guten, wie in schlechten Zeiten haben dazu beigetragen uns als Gruppe zusammenwachsen zu lassen und uns zu verbinden.

Und so wie wir gemeinsam als Gruppe diesen langjährigen Entstehungsprozess vorangetrieben haben, so schaffen es momentan die unterschiedlichen Gewerke und die Planer:innen in ihrem Zusammenwirken, durch das Zusammenfließen allen praktischen Könnens und allen theoretischen Wissens, dass wir hier nun tatsächlich demnächst einziehen können"

 
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Ältere Beiträge

 
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 Sozial geförderte Kleingenossenschaft

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Wir haben beschlossen, dass Wohnen hoch drei eine sozial geförderte Kleingenossenschaft wird. Dies sind zwei zentrale Richtungsentscheidungen, die die Gestalt und vor allem den Aufbau und die Organisation des Projektes bestimmen.

 

Kleingenossenschaft

Im Zentrum des Projektes steht unsere Gemeinschaft und die gegenseitige Solidarität. Auch unsere Gestaltungsfreiheit und Selbstbestimmung sind für uns zentrale Werte, daher fiel die Wahl der Rechtsform auf eine Kleingenossenschaft.

Genossenschaften folgen den fünf genossenschaftlichen Prinzipien:

  1. Selbsthilfe

  2. Selbstverwaltung

  3. Selbstverantwortung

  4. Förderprinzip

  5. Identitätsprinzip

Eigenkapital & Genossenschaftsanteile

Die Genossenschaft muss ein gewisses Eigenkapital zur Erwerbung des für den Bau nötigen Kredits aufzubringen. Diese werden über die Genossenschaftsanteile finanziert.

Jedes Mitglied der Genossenschaft muss in der Regel Anteile in der Höhe erwerben, die der Größe der genutzten Wohnung entspricht. Für eine 60-qm-Wohnung werden beispielsweise 60 Genossenschaftsanteile gezeichnet. Durch diese Regelung und die angenommenen Baukosten ergibt sich ein nötiges Eigenkapital der Bewohner von 450 €/qm bewohnter Fläche. Das benötigte Eigenkapital kann zu einem gewissen Teil auch durch Kredite bei der KfW erlangt werden.

Miete

Alle Bewohner*innen des Projektes zahlen Miete an die Genossenschaft. Diese tilgt damit den aufgenommenen Kredit und leistet alle anfallenden Instandhaltungskosten und legt die finanzielle Reserve an.

Die Höhe der Miete ist auf Basis des Förderprogramms der IFB gestaffelt und klar festgelegt. Entscheidend ist die Einstufung der Partei in die Einkommensfallgruppen der IFB. Diese werden im Folgenden näher erläutert.

Soziales Förderprogramm der IFB

Wir haben beschlossen, dass das Projekt in der Förderprogramm der IFB aufgenommen werden soll. Erfüllt man die Bedingungen der Förderung, werden die Mieten der Bewohner*innen je nach Einkommen durch die IFB bezuschusst. Damit können wir Menschen mit geringerem Einkommen eine Teilhabe am Projekt zu ermöglichen.

Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, muss das Projekt eine fest vorgegebene Einkommensstruktur vorweisen und sich an die Vorgaben zur Wohnungsgrößen halten.

Einkommensfallgruppen der IFB

Jedes Mitglied des Projektes muss sich von der IFB in eine von drei Fallgruppen einstufen lassen. Die jeweilige Fallgruppe hängt vom Einkommen und von der Anzahl der Mitglieder im Haushalt ab. Die Fallgruppe bestimmt die im Projekt zu zahlenden Mieten. Grundsätzlich wird mit einer Kaltmiete von 14,40 €/qm gerechnet, wobei diese je nach Fallgruppe bezuschusst wird. Hierbei handelt es sich um die Maximalmiete, das bedeutet, sie kann tatsächlich niedriger ausfallen.

Die Einkommensschwächsten sind in Fallgruppe 1. Sie bezahlen eine Miete von 7 €/qm und bekommen die restlichen 7,40 €/qm von der IFB bezuschusst. Die weiteren Fallgruppen 2 und 3 zahlen 9,10 bzw. 14,40 €/qm und bekommen entsprechend einen Zuschuss von 5,30 bzw. 0 €/qm. Die unten stehende Tabelle fasst dies zusammen.

Das Projekt muss, um förderfähig zu sein, zu mindestens 30% aus Fallgruppe 1 sowie höchstens 20% aus Haushalten der Fallgruppe 3 bestehen. Dies ist ein wesentlicher Umstand, den wir auch bei der Wahl neuer Mitglieder beachten müssen.

Eine erste Einschätzung, in welche Fallgruppe man fällt, kann man durch folgenden Rechner der IFB bekommen: Klick mich!

Die Förderrichtlinien der IFB werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Der aktuelle Stand findet sich auf der Website der IFB: Klick mich!

Ausschnitt (Seite 16) zur Finanzierung von Genossenschaftsanteilen

Ausschnitt (Seite 16) zur Finanzierung von Genossenschaftsanteilen

Wohnungsgrößen

Die Förderrichtlinien der IFB sehen limitierte Wohnungsgrößen vor, die abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt sind. Diese lassen sich nicht erweitern. Die relativ kleine Quadratmeteranzahl wird im Projekt allerdings durch die vielen Gemeinschaftsflächen, die Außenanlagen und das ganze gemeinschaftliche Konzept des Projektes kompensiert. Die Wohnung dient als Rückzugsort, der Wohnraum ist das gesamte Projekt.

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 Kontakt

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Interessiertentreffen

Gerne möchten wir unser Projekt und sein Konzept unseren Nachbar*innen und anderen Interessierten und Neugierigen (nicht nur des Stadtteils) vorstellen.

Bei unseren regelmäßigen “Sonntagstreffen” ist dies möglich, beispielsweise bei einem Picknick in umserem Garten. Sobald ein nächstes Treffen stattfindet, lassen wir es euch wissen.

 
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